Der Online-Gehaltszettel
Ab 2005 gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gespag einen neuen Service: den Online-Gehaltszettel.
Die Nervenklinik Wagner-Jauregg, die gespag-GesundheitsInformatik und die Unternehmensleitung werden mit dem Pilotbetrieb im ersten Quartal des neuen Jahres starten.
In Zusammenarbeit mit der Personalverrechung des Landes und dem Rechenzentrum wurde dieser Service eines elektronischen Gehaltszettels für die Landesbediensteten erarbeitet.
Die Vorteile:
- Einfacher Zugriff auf den aktuellen elektronischen Gehaltszettel ab dem Monatsersten bzw. 15. jedes Monats von einem Computer aus.
- Ein elektronisches Speichern der Gehaltszettel, womit ein Sammeln in Mappen zukünftig entfallen kann, wird möglich.
- Die Abholung bzw. Verteilung der Gehaltszettel in den Personalstellen der Häuser entfällt.
In der zweiten Jännerwoche wird ein ausführliches Schreiben des Landes an die Mitarbeiter der o. a. Pilothäuser gehen, in dem genau erläutert wird, wie man einen Zugang zur elektronischen Bezugsverrechnung beantragen kann und wie man dann zu seinem Online-Gehaltszettel gelangt. Es steht jedem Mitarbeiter frei, wie er in Zukunft seinen Gehaltszettel erhalten möchte: in der bisherigen Papierform oder als Online-Gehaltszettel. Die äußere Erscheinungsform des Online-Gehaltszettel wird jener des bislang gewohnten Gehaltszettels entsprechen.
Nach einer etwa dreimonatigen Pilotphase sollen im 14-tägigen Rhythmus nach vorherigem Info-Schreiben die Mitarbeiter der weiteren LKHs in der folgenden Reihenfolge freigeschaltet werden und somit die Möglichkeit erhalten, einen Online-Gehaltszettel zu beziehen: Freistadt, Rohrbach, Schärding, die Landes-Frauen- und Kinderklinik, die Psychiatrische Klinik Wels und anschließend die LKHs Vöcklabruck, Gmunden und Bad Ischl.
Höchstes Augenmerk wird natürlich auch hier dem Datenschutz zuteil: Nur mittels persönlichem, einmalig an den jeweiligen Nutzer vergebenem PIN-Code wird es möglich sein, auf den Online-Gehaltszettel zuzugreifen. Niemand außer dem Online-Gehaltszettel-Empfänger, auch nicht EDV-Koordinatoren, werden Zugriff auf den persönlichen Online-Gehaltszettel haben.